Förderfähige Kosten
Maximal 28.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
KfW 458 · Stand 21.07.2026
Ermitteln Sie den möglichen Zuschuss nach der neuen KfW-Heizungsförderung – nachvollziehbar aufgeschlüsselt und ohne Scheingenauigkeit.
Förderung berechnenMöglicher Zuschuss
30 % bis 80 %abhängig von Nutzung, Einkommen und bestehender HeizungFördercheck
Der Rechner bildet die veröffentlichten Regeln für Wohngebäude im Zeitraum 21.07.2026 bis 31.01.2027 ab.
Was berücksichtigt wird
Maximal 28.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Klima- und Einkommensbonus gelten nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohnung.
Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf 70 %, im niedrigsten Einkommensbereich auf 80 % begrenzt.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Modellrechnung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen KfW-Bedingungen, die Förderfähigkeit des Vorhabens, die verfügbaren Haushaltsmittel und die abschließende Prüfung durch die KfW. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.