AGB
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über digitale Planungsleistungen, technische Projektierungen und Vertriebsunterstützung zwischen Neweo – Vertriebs- und Planungsbüro, Inhaber Daniel Klink, Römerstraße 25, 71155 Altdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Ein Vertragsabschluss mit Privatpersonen (Verbrauchern) ist ausgeschlossen.
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Leistungsspektrum und Abgrenzung
(1) Neweo erbringt rein digitale Dienstleistungen zur Unterstützung von SHK-Fachbetriebe. Dies umfasst insbesondere die technische Vorplanung, Auslegung von haustechnischen Anlagen (z. B. Wärmepumpen) und die Erstellung von vertriebsunterstützenden Unterlagen.
(2) Kein Werkvertrag: Neweo schuldet die Erbringung einer Dienstleistung, keinen werkvertraglichen Erfolg. Die Leistungen dienen als Planungsgrundlage für den Auftraggeber.
(3) Ausschluss von Hardware: Der Verkauf, die Lieferung oder die Vermittlung von Hardware (Komponenten, Heizungsanlagen etc.) ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Projektierung erforderlichen Daten (z. B. Heizlastdaten, Grundrisse, Fotos, Vor-Ort-Maße) digital zur Verfügung.
(2) Da Neweo keine Vor-Ort-Termine oder Bestandsaufnahmen durchführt, garantiert der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten.
(3) Planungsfehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen bauseitigen Angaben beruhen, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
§ 4 Haftungsausschluss und Technische Verantwortung
(1) Prüfungspflicht des Meisters: Alle von Neweo erstellten Unterlagen sind vom Auftraggeber als ausführendem Fachbetrieb vor der Verwendung zwingend auf fachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Gegebenheiten vor Ort zu prüfen.
(2) Haftungsausschluss Installation: Eine Haftung von Neweo für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Montage, falsche Inbetriebnahme oder mangelhafte Wartung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, ist ausgeschlossen.
(3) Fördermittel-Haftung: Neweo unterstützt bei der Vorbereitung von Unterlagen für Förderanträge (z. B. KfW, BAFA). Eine Garantie für die tatsächliche Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln wird nicht übernommen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Endkundenauftrag erhält, sofern die Planungsleistung vertragsgemäß erbracht wurde.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von Neweo erstellten Berechnungen, Entwürfe und digitalen Workflows sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für das spezifische, beauftragte Projekt.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Neweo alle Nutzungsrechte vor.
§ 7 Digitaler Workflow und Tools
(1) Zur Erbringung der Leistung nutzt Neweo digitale Tools. Der Auftraggeber erklärt sich mit der digitalen Kommunikation und Datenübermittlung einverstanden.
(2) Neweo haftet nicht für kurzzeitige Ausfälle der genutzten Drittanbieter-Tools oder Übermittlungsfehler im digitalen Raum.
§ 8 Partner-Modelle und Strukturvertrieb
(1) Partner im Neweo-Netzwerk handeln als eigenständige Unternehmer auf eigene Rechnung. Es besteht kein Anstellungsverhältnis.
(2) Provisionsansprüche innerhalb der Struktur entstehen erst nach vollständigem Zahlungseingang des vermittelten Auftrags bei Neweo.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
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