Cookie-Richtlinie
Welche Technologien Neweo einsetzt, wofür sie benötigt werden und wie Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern können.
Was diese Richtlinie erklärt
Diese Richtlinie beschreibt Cookies und vergleichbare Technologien, die auf neweo.de eingesetzt werden. Maßgeblich ist nicht nur der Name „Cookie“, sondern jede Speicherung von oder jeder Zugriff auf Informationen im Browser beziehungsweise Endgerät.
Technisch nicht erforderliche Statistik- und Marketingtechnologien werden erst nach Ihrer Einwilligung geladen.
Erforderliche Einwilligungsspeicherung
Name: neweo-consent-v1
Technik: Local Storage im Browser, kein HTTP-Cookie
Anbieter: Neweo
Zweck: Speichert die Auswahl für die Kategorien Erforderlich, Statistik und Marketing sowie Version, Auswahlzeitpunkt und Ablaufzeitpunkt.
Speicherdauer: sechs Monate; danach wird erneut nach der Auswahl gefragt.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Statistik: Google Analytics 4
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Zweck: Reichweitenmessung, technische Nutzungsanalyse und Verbesserung der Website
Typische Cookies: „_ga“ zur Unterscheidung pseudonymer Nutzer und „_ga_<Kennung>“ zur Speicherung des Sitzungsstatus
Speicherdauer in unserer Konfiguration: höchstens sechs Monate; Browser können die Laufzeit zusätzlich verkürzen.
Übermittelte Daten können URL, Referrer, Zeitstempel, Geräte- und Browserinformationen, IP-Informationen, pseudonyme Kennungen und definierte Ereignisse umfassen.
Google Analytics wird nur aktiviert, wenn die Kategorie „Statistik“ ausgewählt wurde.
Marketing: Meta Pixel
Anbieter: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland
Zweck: Messung von Seitenaufrufen und Kampagnenerfolg sowie Bildung pseudonymer Zielgruppen
Typische Cookies: „_fbp“ und gegebenenfalls „_fbc“; Meta nennt hierfür üblicherweise eine Laufzeit von bis zu 90 Tagen.
Das Meta Pixel wird nur aktiviert, wenn die Kategorie „Marketing“ ausgewählt wurde.
Marketing: LinkedIn Insight Tag
Anbieter: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland
Zweck: Kampagnenmessung, Conversion-Auswertung und Zuordnung von Websitebesuchen zu LinkedIn-Mitgliedern
LinkedIn kann insbesondere „bcookie“ als Browserkennung mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie weitere Sitzungs- und Messcookies verwenden.
Das LinkedIn Insight Tag wird nur aktiviert, wenn die Kategorie „Marketing“ ausgewählt wurde.
Einwilligung erteilen, ändern oder widerrufen
Beim ersten Besuch können alle optionalen Dienste akzeptiert, vollständig abgelehnt oder nach Kategorien ausgewählt werden. Ablehnen und Akzeptieren sind direkt auf der ersten Ebene möglich.
Die Auswahl kann jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Footer oder in der Datenschutzerklärung geändert werden.
Ein Widerruf gilt für die Zukunft. Beim Deaktivieren einer Kategorie werden die betreffenden Skripte nach dem Neuladen der Seite nicht mehr eingebunden.
Nutzung ohne optionale Technologien
Die Website, Formulare und der Förderrechner bleiben auch ohne Statistik- und Marketing-Einwilligung nutzbar. Lediglich die optionale Reichweiten- und Kampagnenmessung entfällt.
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen
Für technisch nicht erforderliche Zugriffe auf das Endgerät gilt § 25 Abs. 1 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Weitere Informationen zu Empfängern, Drittlandübermittlungen und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung.
Stand
Stand dieser Cookie-Richtlinie: 28. Juli 2026.
Da Anbieter ihre Technologien und Cookie-Namen ändern können, wird die Richtlinie bei relevanten technischen Änderungen aktualisiert.
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