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18. Mai 2026 8 min Lesezeit

GModG 2026: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und was es für SHK-Betriebe bedeutet

GModG Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 Bundeskabinett Heizungstechnologien SHK

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 einen historischen Entwurf beschlossen: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen bzw. grundlegend novellieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD).

"Die Abschaffung der starren 65%-Regel nimmt zwar den unmittelbaren Druck von den Hauseigentümern, verlagert aber die gesamte Beratungskomplexität direkt auf den SHK-Betrieb. Kunden brauchen jetzt keine Standard-Angebote mehr, sondern maßgeschneiderte Wirtschaftlichkeitsprognosen inklusive normgerechter Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und VDI 4645 Vorplanung. Wer hier als Fachbetrieb nicht digital und automatisiert berät, verliert wertvolle Zeit im Büro."
— Daniel Klink, Gründer von Neweo

Was ist das GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) 2026?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist der offizielle Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Deutschland. Die wichtigste Änderung: Die umstrittene Pflicht, beim Heizungswechsel mindestens 65 % erneuerbare Energien (EE) zu nutzen, wird gestrichen. Stattdessen kehrt die Bundesregierung zur vollständigen Technologieoffenheit zurück. Als Ausgleich für den Klimaschutz wird eine sogenannte „Bio-Treppe“ eingeführt, die eine schrittweise steigende Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe bei neuen Gas- und Ölheizungen ab 2029 vorschreibt.

Die 5 wichtigsten Kernpunkte des GModG im Überblick

  • Rückkehr zur Wahlfreiheit: Hauseigentümer dürfen ab sofort wieder frei zwischen allen Heiztechnologien wählen – einschließlich klassischer Gas- und Ölheizungen, Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse und Fernwärme.
  • Einführung der „Bio-Treppe“: Wer nach dem Inkrafttreten des GModG eine neue fossile Heizung (Gas oder Öl) einbaut, muss ab 2029 einen schrittweise ansteigenden Anteil grüner Brennstoffe (z. B. Biomethan, Bio-Öl, Wasserstoff) nachweisen.
  • Strikter Mieterschutz & CO2-Aufteilung: Um Mieter vor den Kostenrisiken durch fossile Heizungen zu schützen, müssen Vermieter die CO2-Kosten sowie die Gasnetzentgelte hälftig teilen. Ab 2029 gilt dies auch für die Preisbestandteile der biogenen Brennstoffe.
  • Nichtwohngebäude im Fokus: Bis 2030 müssen die energetisch schlechtesten 16 % der Nichtwohngebäude modernisiert werden, bis 2033 sogar die schlechtesten 26 % (Umsetzung der EU-EPBD Richtlinie).
  • Nullemissionsgebäude ab 2030: Für alle Neubauten gilt ab 2030 der Standard des Nullemissionsgebäudes als gesetzliches Minimum.

Fristen der Bio-Treppe: Die gesetzlichen Beimischquoten ab 2029

Um die nationalen Klimaziele im Gebäudesektor trotz des Wegfalls der 65%-EE-Pflicht einzuhalten, hat die Bundesregierung einen verbindlichen Stufenplan für klimafreundliche Brennstoffe in neuen Gas- und Ölheizungen beschlossen. Betreiber müssen diese Quoten ab 2029 nachweisen:

Stufe / Jahr Mindestanteil grüner Brennstoffe Zugelassene Energieträger
Ab 2029 (Stufe 1) 10 % Biomethan, Bio-Heizöl, grüner & blauer Wasserstoff
Ab 2030 (Stufe 2) 15 % Biomethan, Bio-Heizöl, grüner & blauer Wasserstoff
Ab 2035 (Stufe 3) 30 % Biomethan, Bio-Heizöl, grüner & blauer Wasserstoff
Ab 2040 (Stufe 4) 60 % Biomethan, Bio-Heizöl, grüner & blauer Wasserstoff
Ab 2045 (Stufe 5) 100 % Vollständige Klimaneutralität (Netto-Null)

Die versteckte Kostenfalle für Endkunden

Auch wenn der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung vordergründig günstiger erscheint als eine Wärmepumpe, droht Kunden durch das GModG eine massive langfristige Kostenfalle:

  1. Verfügbarkeit & Preis von Bio-Brennstoffen: Biomethan und Bio-Heizöl sind extrem knapp und auf dem Markt deutlich teurer als fossile Brennstoffe. Die Erfüllung der Bio-Treppe wird die Betriebskosten einer neuen Gas-/Ölheizung ab 2029 drastisch in die Höhe treiben.
  2. CO2-Preis-Explosion: Die CO2-Steuer steigt kontinuierlich an. Durch die hälftige Teilung der CO2-Kosten müssen Vermieter diese Belastung zudem selbst tragen und können sie nicht voll auf die Mieter umlegen.
  3. Netzentgelt-Umlage: Mit dem Rückbau des Gasnetzes in den kommenden Jahren werden die Netzentgelte für verbleibende Gaskunden massiv ansteigen – auch diese Kosten müssen Vermieter künftig zur Hälfte selbst tragen.

Strategische Handlungsempfehlungen für SHK-Betriebe

SHK-Fachbetriebe stehen jetzt in der Pflicht, ihre Kunden umfassend und wirtschaftlich transparent aufzuklären. So positionieren Sie sich als zukunftssicherer Partner:

1. Vollständige Transparenz bieten & Wärmepumpen-Vorteile vorrechnen

Lassen Sie Ihre Kunden nicht in die fossile Kostenfalle laufen. Rechnen Sie aktiv vor, warum die Wärmepumpe – gestützt durch bis zu 70 % staatliche BEG-Förderung (KfW) – langfristig fast immer die wirtschaftlichere und zukunftssichere Entscheidung ist.

2. Normgerechte technische Vorplanung als Haftungsschutz

Egal welches System verbaut wird: Eine normgerechte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und eine detaillierte Planung nach VDI 4645 sind gesetzlicher Standard und die einzige Absicherung gegen spätere Effizienzprobleme oder Haftungsansprüche.

3. Büroentlastung durch digitale Prozesse

Die Verunsicherung der Kunden wird zu einer neuen Flut von Beratungsanfragen führen. SHK-Betriebe müssen ihre Kapazitäten schützen. Ein strukturierter, digitaler Vorvertrieb (wie mit NEWEO Flow) filtert informationssuchende Kunden von echten Käufern und erfasst alle relevanten Gebäudedaten vollautomatisch vor dem ersten Vor-Ort-Termin.

Fazit: Das GModG belohnt professionelle Fachplanung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt das Ende starrer Verbote, aber gleichzeitig den Einzug einer komplexen Wirtschaftlichkeits-Realität. SHK-Betriebe, die diesen Wandel aktiv gestalten, ihre Prozesse digitalisieren und auf präzise technische Fachplanung setzen, werden die großen Gewinner dieser Reform sein.

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